»Karriere« und Befristung geht nicht – DOCH
Was häufig wie ein Widerspruch aussieht, lässt sich durch die Anforderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und der Fraunhofer-Leitlinie zur Befristungspolitik auflösen. Wenn befristete Arbeitsverträge mit Qualifizierungszielen verknüpft und eine Mindestlaufzeit der Verträge auf zwei Jahre festgelegt werden, kann sich eine systematische Karriereplanung daran orientieren und es können Entwicklungsfelder und Karriereoptionen mit den Beschäftigten besprochen werden.
Transparenz und Verlässlichkeit in der Karriereplanung
Unser Ziel ist es, mit Transparenz über Entwicklungs- und Karrierewege und einer systematischen Karriereplanung die Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden zu stärken und gleichzeitig erforderliche Expertisen für den wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Erfolg von Fraunhofer zu entwickeln. Dafür bieten wir Modelle zur Orientierung, Tools zur Anwendung und Beratung für die institutsspezifische Umsetzung.